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Das Leben und Wirken des Ibn Rušd - Methoden des „Für-wahr-Haltens“

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Ibn Rušds drei Methoden des „Für-wahr-Haltens“ und die Interpretation des Korans

Ibn Rušd setzt sich in seiner Entscheidenden Abhandlung mit der Frage auseinander, in welche Kategorie islamischer Normenlehre die Philosophie (falsafa) im Allgemeinen, sowie die Wissenschaft der Logik im Speziellen laut der šarīʿa fallen.

Er sah die Philosophie als notwendigen Aspekt religiösen Lebens, wobei diese nur einem gebildeten Kreis von Menschen vorbehalten sein sollte. Laut Ibn Rušd wende sich die göttliche Offenbarung an die Menschen entsprechend ihrer „Naturanlagen“ (Ibn Rushd, übersetzt von Griffel, 2010, S.18). Daher gäbe es unterschiedliche Methoden, um die koranische Offenbarung für-wahr-zuhalten: Eine für Philosophen, eine für Rechtsgelehrte und Theologen (darunter auch die Mutakallimūn) und schließlich eine, die in Predigten für das einfache ungebildete Volk benutzt werde (Griffel, 2010, S.188).

Er ist der Meinung, dass die Interpretationen der Verse nur für die Elite berechtigt sei und geht sogar so weit, dass er jemanden, der hiergegen verstößt, als „ungläubig“ betitelt. Damit ist sowohl der einfache Gläubige, als auch der Gelehrte, der seine eigenen Interpretationen verbreitet, gemeint. Ibn Rušd rechtfertigt sein hartes Urteil mit der schweren Verständlichkeit der Interpretationen. Wenn jemand nicht um die Werkzeuge der Philosophie wisse und keine genügende Vorstellungskraft für komplexe Vorgänge besäße, werde dieser durch ein falsches Verständnis nach Streit suchen (Averroes, übersetzt von Schupp, 2009, S.51-69). Aber wie stellt sich Ibn Rušd einen korrekten Umgang mit Interpretationen vor?

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Er schreibt, dass es für die Leute der Wissenschaft verpflichtend sei, jene Stellen zu interpretieren, die einer Interpretation bedürften. Für die Menge sei es jedoch aufgrund ihrer geringeren Naturanlagen verpflichtend, den Koran nach seinem äußeren Sinn aufzufassen (Averroes, 2009, S.59). Falls dann ein Zweifel über den äußeren Sinn bestünde, sei es für sie verpflichtend zu sagen „daß er dunkel ist und daß niemand außer Gott ihn kennt, und daß bei seinem – erhaben ist er – Ausspruch hier Halt gemacht werden muß: ‚Aber niemand weiß es (wirklich) zu deuten außer Gott‘“ (Averroes, 2009, S.63). Weil diese Regel nicht eingehalten wurde, sei es zu Parteiungen des Islams und zu Urteilen des Unglaubens und unzulässigen Neurungen gekommen (Averroes, 2009, S.69).

 

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