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Das Leben und Wirken des Ibn Rušd

Ibn Rušd war einer der bedeutendsten Gelehrten seiner Zeit. Viele seiner Schriften sind Kommentare zu den Schriften des Aristoteles. Er sah die Philosophie als notwendigen Aspekt religiösen Lebens, wobei diese nur einem gebildeten Kreis von Menschen vorbehalten sein sollte.

 

Das Denkmal von Ibn Rushd in Cordoba

Ungefähr einhundert Jahre nach dem Tod des Propheten (saw) wurden in der islamischen Welt Texte aus dem Griechischen, Syrischen und Mittelpersischen ins Arabische übersetzt.

Populäre Philosophen wie al-Kindī (gest. um 866), al-Fārābī (gest. um 950) und Ibn Sīnā (lat. Avicenna, gest. 1037) waren nicht nur maßgeblich daran beteiligt, dass das Wissen der griechischen Philosophen bewahrt werden konnte, sondern fügten auch einige neue Erkenntnisse hinzu.

Durch die Kritik des bedeutenden Philosophen, Theologen und Mystiker al-Ġazzālīs (1058-1111) an den Lehren der beiden letztgenannten Philosophen wurde allerdings die Abwendung vieler Gelehrter von der sogenannten falsafa- Bewegung angestoßen. Nur in al-Andalus kam es durch die religiöse Erneuerungsbewegung der Almohaden zu einem erneuten aufblühen dieser Tradition. Ihr bedeutendster Vertreter war der Gelehrte Ibn Rušd der das Werk „Die entscheidende Abhandlung“ (Faṣl al-maqāl) verfasste (Ibn Rushd, übersetzt von Griffel, 2010, S.61- 69). Auch wegen dieses Werks, welches erst ab dem 19.Jahrundert wieder Teil des wissenschaftlichen Diskurses wurde, wird er oft als freier Denker, Vorgänger der Aufklärung und Gegner der islamischen Fundamentalisten angesehen (Griffel, 2010, S.134-142; Renan, 1882, S.2).

Ibn Rušd, der im Westen unter dem lateinischen Namen „Averroes“ bekannt ist, gilt als einer der bedeutendsten Gelehrten seiner Zeit. Er wurde 1126 in Córdoba, al-Andalus, geboren und genoss als Jugendlicher eine umfangreiche Ausbildung in den Fächern Koran-Interpretation, Jurisprudenz, Theologie und Medizin und wurde zudem zum mālikitischen Rechtsgelehrten ausgebildet. Um 1155 lernte Ibn Rušd den späteren Kalifen der Almohaden Abū Yaʿqūb Yūsuf (reg. 1163-1184) kennen (Griffel, 2000, S.417). Der Anführer bedurfte jemandem, der Zusammenfassungen einiger Werke des Aristoteles erstellt, um einen leichteren Zugang zu diesen zu bekommen. Dies war allerdings nicht die einzige Aufgabe, der sich Ibn Rušd annahm. Während er seine Kommentare verfasste, war er Rechtsgelehrter im Dienste der Almohaden und wurde 1169 in Sevilla und 1171 in Córdoba zum Richter ernannt. Im Jahr 1182 war er in Marrakesch als Leibarzt des Kalifen tätig. Ibn Rušd verstarb am 11. Dezember 1198 im Alter von 72 Jahren (Griffel, 2010, S.75-90).

Von seinem Lebenswerk sind heute 108 Schriften bekannt, wobei nur etwa die Hälfte noch im Original existiert. Die meisten dieser Schriften sind Kommentare zu den Schriften des Aristoteles (Schaerer, 2010, S.244). Mit dem Niedergang der Almohaden verlor die Philosophie des Ibn Rušd für viele Jahrhunderte an Bedeutung. Und auch die Frage nach dem Verhältnis zwischen Religion und Philosophie spielte keine wesentliche Rolle mehr. Nur bei den arabischsprachigen Juden gewann die Abhandlung einen erheblichen Einfluss (Schupp, 2009, S. L-LIV). Trotz dieses Erfolges stand das Werk auch in starker Kritik: So bezeichnete ihn beispielsweise Thomas von Aquin als den „Entsteller der aristotelischen Philosophie“ (De Unitate Intellectus c4, zitiert nach: Manser, 1911, S.10).

In der islamischen Welt war die „Inkohärenz der Inkohärenz“ noch die geläufigste, allerdings lag die Popularität weit hinter den Werken al-Ġazzālīs zurück (Griffel, 2010, S.97).

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Seite 2: Ibn Rušds drei Methoden des „Für-wahr-Haltens“ und die Interpretation des Korans
Seite 3: Quellen

Einige Schriften von Ibn Rušds wurden 1277 an der Sorbonne- Universität in Paris verbrannt, weil sie auch mit der christlichen Dogmatik als unvereinbar erschienen (Schupp, 2009, S. 137).

Erst im 19.Jahrundert versuchte Marcus J. Müller den Ruf des Kommentators wiederherzustellen (Manser, 1911, S.11). Er entdeckte Ibn Rušds Texte wieder und sorgte dafür, dass diese zum ersten Mal gedruckt wurden.

Durch Müllers Ausgaben erwuchs sowohl in Europa, als auch in der islamischen Welt ein großes Interesse an Ibn Rušds Werken und weitere Übersetzungen in anderen Sprachen folgten (Schaerer, 2010, S.261f.).

 


Ibn Rušds drei Methoden des „Für-wahr-Haltens“ und die Interpretation des Korans

Ibn Rušd setzt sich in seiner Entscheidenden Abhandlung mit der Frage auseinander, in welche Kategorie islamischer Normenlehre die Philosophie (falsafa) im Allgemeinen, sowie die Wissenschaft der Logik im Speziellen laut der šarīʿa fallen.

Er sah die Philosophie als notwendigen Aspekt religiösen Lebens, wobei diese nur einem gebildeten Kreis von Menschen vorbehalten sein sollte. Laut Ibn Rušd wende sich die göttliche Offenbarung an die Menschen entsprechend ihrer „Naturanlagen“ (Ibn Rushd, übersetzt von Griffel, 2010, S.18). Daher gäbe es unterschiedliche Methoden, um die koranische Offenbarung für-wahr-zuhalten: Eine für Philosophen, eine für Rechtsgelehrte und Theologen (darunter auch die Mutakallimūn) und schließlich eine, die in Predigten für das einfache ungebildete Volk benutzt werde (Griffel, 2010, S.188).

Er ist der Meinung, dass die Interpretationen der Verse nur für die Elite berechtigt sei und geht sogar so weit, dass er jemanden, der hiergegen verstößt, als „ungläubig“ betitelt. Damit ist sowohl der einfache Gläubige, als auch der Gelehrte, der seine eigenen Interpretationen verbreitet, gemeint. Ibn Rušd rechtfertigt sein hartes Urteil mit der schweren Verständlichkeit der Interpretationen. Wenn jemand nicht um die Werkzeuge der Philosophie wisse und keine genügende Vorstellungskraft für komplexe Vorgänge besäße, werde dieser durch ein falsches Verständnis nach Streit suchen (Averroes, übersetzt von Schupp, 2009, S.51-69). Aber wie stellt sich Ibn Rušd einen korrekten Umgang mit Interpretationen vor?

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Er schreibt, dass es für die Leute der Wissenschaft verpflichtend sei, jene Stellen zu interpretieren, die einer Interpretation bedürften. Für die Menge sei es jedoch aufgrund ihrer geringeren Naturanlagen verpflichtend, den Koran nach seinem äußeren Sinn aufzufassen (Averroes, 2009, S.59). Falls dann ein Zweifel über den äußeren Sinn bestünde, sei es für sie verpflichtend zu sagen „daß er dunkel ist und daß niemand außer Gott ihn kennt, und daß bei seinem – erhaben ist er – Ausspruch hier Halt gemacht werden muß: ‚Aber niemand weiß es (wirklich) zu deuten außer Gott‘“ (Averroes, 2009, S.63). Weil diese Regel nicht eingehalten wurde, sei es zu Parteiungen des Islams und zu Urteilen des Unglaubens und unzulässigen Neurungen gekommen (Averroes, 2009, S.69).

 


Quellen zu Seite 1:

Averroes: Die entscheidende Abhandlung oder die Bestimmung des Zusammenhangs zwischen religiösem Gesetz und Philosophie/ Faṣl al-maqāl wa taqrīr mā bayna aš-šarīʿa wa a'l-ḥikma min al-ittiṣāl, übersetzt, kommentiert und hrsg. von Patric O. Schaerer, Stuttgart 2010.

Averroes: Die entscheidende Abhandlung und die Urteilsfällung über das Verhältnis von Gesetz und Philosophie (Arabisch-Deutsch), übersetzt, eingeleitet und kommentiert von Franz Schupp, Hamburg 2009.

Griffel, Frank: Apostasie und Toleranz im Islam. Die Entwicklung zu al-Ġazālīs Urteil gegen die Philosophie und die Reaktionen der Philosophen, Leiden [u.a.] 2000.

Ibn Rushd: Maßgebliche Abhandlung/ Faṣl al-maqāl, übersetzt, kommentiert und hrsg. von Frank Griffel, Berlin 2010.

Manser, G.M.: „Das Verhältnis von Glaube und Wissen bei Averroës“, in: Hrsg. unter Mitwirkung von Fachgelehrten von Ernst Commer: Jahrbuch für Philosophie und spekulative Theologie, Paderborn 1911, S.9-34.

Renan, Ernest: Averroès et l’averroïsme. Essai Historique, Paris 1882.

Quellen zu Seite 2:

Averroes: Die entscheidende Abhandlung und die Urteilsfällung über das Verhältnis von Gesetz und Philosophie (Arabisch-Deutsch), übersetzt, eingeleitet und kommentiert von Franz Schupp, Hamburg 2009.

Ibn Rushd: Maßgebliche Abhandlung/ Faṣl al-maqāl, übersetzt, kommentiert und hrsg .von Frank Griffel, Berlin 2010.

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