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Spaniens Weg zur Staatsbürgerschaft für Sahrauis. Gesetz mit offenen Folgen

Rund 80.000 Sahrauis könnten von einem neuen spanischen Staatsangehörigkeitsrecht profitieren. Der Beschluss reicht zurück bis zum Ende der spanischen Präsenz in der Westsahara – und berührt zugleich das heutige Verhältnis zwischen Spanien und Marokko.

Spanien öffnet Sahrauis den Weg zur Staatsbürgerschaft. Bild mit Hilfe von ChatGPT erstellt

Am 10. September 2026 hat der spanische Congreso de los Diputados einen Gesetzentwurf gebilligt, der Sahrauis unter bestimmten Voraussetzungen einen erleichterten Zugang zur spanischen Staatsangehörigkeit eröffnet. 168 Abgeordnete stimmten dafür, 31 dagegen, 145 enthielten sich. Der Partido Popular und Junts enthielten sich, Vox stimmte dagegen. Der Text geht nun an den Senat; geltendes Recht ist er damit noch nicht.

Der Vorgang berührt einen historischen Zusammenhang, der bis zum Ende der spanischen Verwaltung der Westsahara zurückreicht. Spanien erklärte seine Präsenz und seine administrativen Verantwortlichkeiten in dem Gebiet am 26. Februar 1976 für beendet. Wenige Monate später regelte der Real Decreto 2258/1976 die Möglichkeit bestimmter Sahrauis, sich für die spanische Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Voraussetzung waren unter anderem bestimmte spanische Ausweisdokumente oder Eintragungen bei spanischen Vertretungen. Für die Ausübung dieses Rechts galt eine Frist von einem Jahr.

Genau an diese historische Verbindung knüpft der nun vom Kongress verabschiedete Entwurf an. Er schafft jedoch keine automatische Einbürgerung und stellt auch nicht pauschal eine frühere spanische Staatsangehörigkeit wieder her.

Wer die Staatsangehörigkeit beantragen könnte

Nach dem vom Kongress gebilligten Text gelten für Sahrauis, die vor dem 29. September 1977 in der Westsahara geboren wurden, die besonderen Voraussetzungen für eine Verleihung der spanischen Staatsangehörigkeit durch carta de naturaleza als erfüllt. Eine rechtmäßige Wohnsitznahme in Spanien wäre dafür nicht erforderlich.

Die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis müsste nachgewiesen werden. Der Gesetzentwurf nennt dafür unter anderem einen früheren spanischen Personalausweis, Unterlagen über die Eintragung in das von den Vereinten Nationen geführte Register für das geplante Referendum, Geburtsurkunden, spanische Familienbücher sowie Unterlagen über eine Tätigkeit im spanischen öffentlichen Dienst in der damaligen Westsahara.

Zusätzlich können nach dem jetzigen Text etwa Schulbescheinigungen, spanische Führerscheine, Rentenunterlagen sowie Dokumente über medizinische Behandlung oder andere spanische Verwaltungsunterlagen berücksichtigt werden, aus denen eine Geburt in der Westsahara vor dem festgelegten Stichtag hervorgeht.

Der Antrag müsste innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellt werden. Das zuständige spanische Justizministerium könnte diese Frist einmalig um ein weiteres Jahr verlängern.

Auch für die Kinder der Betroffenen enthält der Entwurf eine Regelung. Direkte Nachkommen ersten Grades könnten die spanische Staatsangehörigkeit innerhalb von fünf Jahren beantragen, nachdem ein Elternteil sie aufgrund dieses Gesetzes erworben und im spanischen Zivilregister eingetragen bekommen hat. Auch für sie entsteht die Staatsangehörigkeit damit nicht automatisch.

Als Größenordnung werden in der spanischen Debatte häufig rund 80.000 mögliche Begünstigte genannt. Dabei handelt es sich um eine Schätzung, nicht um die Zahl künftiger spanischer Staatsbürger. Wie viele Menschen die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllen, einen Antrag stellen und schließlich eingebürgert werden, steht nicht fest.

Eine zweite Regelung reicht über die Generation von 1977 hinaus

Der Gesetzentwurf beschränkt sich nicht auf die besondere Einbürgerungsmöglichkeit für vor dem 29. September 1977 Geborene. Er sieht zugleich eine Änderung von Artikel 22 des spanischen Código Civil vor. Sahrauis sollen danach künftig zu den Personengruppen gehören, für die bei einer Einbürgerung aufgrund des Wohnsitzes bereits zwei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Spanien ausreichen.

Für die meisten Ausländer gilt grundsätzlich eine zehnjährige Aufenthaltsfrist. Die verkürzte Frist von zwei Jahren besteht bereits für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals sowie für Sepharden. Nach dem beschlossenen Text würden Sahrauis dieser Gruppe hinzugefügt.

Diese Änderung wäre nicht auf die ältere Generation beschränkt, die noch während der spanischen Verwaltung geboren wurde. Der Entwurf definiert für diesen Zusammenhang als Sahrauis Personen, die vor dem 29. September 1977 im Westsahara geboren wurden, sowie deren Nachkommen.

Die historische Frage ist juristisch komplizierter

In der politischen Debatte wird das Vorhaben von seinen Befürwortern als historische Wiedergutmachung bezeichnet. Der Gesetzestext selbst verweist ausführlich auf die jahrzehntelange spanische Präsenz in der Westsahara und auf die Beziehungen zwischen seinen Bewohnern und Spanien.

Juristisch bedeutet dies jedoch nicht, dass sämtliche Sahrauis, die während der spanischen Verwaltung geboren wurden, bereits spanische Staatsangehörige gewesen wären und ihnen diese Staatsangehörigkeit nun lediglich zurückgegeben würde. Der spanische Tribunal Supremo stellte 2020 fest, dass die damalige Westsahara für die Anwendung von Artikel 17 Absatz 1 c des Código Civil nicht als spanisches Staatsgebiet anzusehen sei. Die Geburt in der damaligen Westsahara begründete danach für sich genommen keine spanische Staatsangehörigkeit von Geburt.

Davon zu unterscheiden ist der Real Decreto von 1976. Er eröffnete bestimmten Personen ausdrücklich ein zeitlich begrenztes Optionsrecht auf die spanische Staatsangehörigkeit. Der heutige Gesetzgeber schafft nun einen neuen besonderen Zugang, der mit den historischen Beziehungen Spaniens zum Westsahara begründet wird.

Ein Gesetz mit längerer Vorgeschichte

Die Initiative entstand nicht erst 2026. Sumar legte den Gesetzentwurf bereits im März 2024 vor. Im Februar 2025 beschloss der Kongress mit 195 gegen 116 Stimmen bei 33 Enthaltungen, ihn überhaupt zur weiteren Beratung anzunehmen.

Der politische Weg verlief anschließend keineswegs geradlinig. Der PSOE hatte bei dieser ersten Abstimmung noch gegen die Weiterbehandlung gestimmt, unterstützte den überarbeiteten Text später jedoch. Im September 2026 stimmten die Regierungsparteien und mehrere weitere Fraktionen schließlich dafür.

Auch der Partido Popular lehnte einen erleichterten Zugang zur spanischen Staatsangehörigkeit für Sahrauis nicht grundsätzlich ab. In der parlamentarischen Debatte sprach sich die Partei allerdings für einen anderen Weg aus: eine Einbürgerung nach zwei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Spanien statt der jetzt vorgesehenen besonderen carta de naturaleza für die ältere Generation. Vox lehnte den Gesetzentwurf ab.

Bereits 2016 hatte der Kongress in seiner Justizkommission zwei nicht bindende Initiativen einstimmig angenommen, die einen erleichterten Zugang zur spanischen Staatsangehörigkeit für Sahrauis zum Gegenstand hatten. Der jetzige Entwurf steht deshalb in einer länger zurückreichenden parlamentarischen Debatte.

Was sich durch eine spanische Staatsangehörigkeit tatsächlich ändert

Wer das Verfahren erfolgreich abschließt, erhält die spanische Staatsangehörigkeit und damit grundsätzlich sämtliche Rechte eines spanischen Staatsbürgers. Dazu gehört zugleich die Unionsbürgerschaft. Damit verbunden sind insbesondere das Recht, in Spanien und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu leben und zu arbeiten, sowie die unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechte. Für im Ausland lebende spanische Staatsangehörige bestehen zudem unter den dafür vorgesehenen Voraussetzungen politische Beteiligungsrechte in Spanien.

Auch konsularischer Schutz gehört grundsätzlich zu den Rechten spanischer Staatsangehöriger. Seine praktische Ausübung hängt jedoch von dem Staat und den Umständen ab, in denen sich eine Person befindet. Die Verleihung der spanischen Staatsangehörigkeit begründet keine spanische Hoheitsgewalt über die Westsahara und verändert für sich genommen keine territoriale Zuständigkeit. Ebenso wenig bedeutet das Gesetz die Anerkennung eines sahrauischen Staates. Die Staatsangehörigkeit betrifft ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen einer Person und Spanien. Die völkerrechtliche Anerkennung eines Staates ist davon rechtlich getrennt.

Spaniens Position zur Westsahara bleibt davon getrennt

Seit 2022 bezeichnet die spanische Regierung den von Marokko 2007 vorgelegten Autonomieplan als die „seriöseste, glaubwürdigste und realistischste Grundlage“ für eine Lösung des Konflikts. Zugleich hält Madrid daran fest, dass eine Lösung im Rahmen der Vereinten Nationen gefunden und von den beteiligten Parteien akzeptiert werden müsse.

Sollte der Senat Änderungen beschließen, müsste der Text nochmals parlamentarisch behandelt werden. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens und der Veröffentlichung im spanischen Gesetzblatt steht fest, in welcher Form die neuen Regeln tatsächlich in Kraft treten.

 

Quellen: 

  • Congreso de los Diputados
  • Boletín Oficial del Estado (BOE)
  • Tribunal Supremo / Poder Judicial

 

 

 

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