Neuerungen der Devisenvorschriften für Devisengeschäfte
Bei einem Treffen zwischen dem Generaldirektor des Devisenamts, Hassan Boulaknadal, und dem Präsidenten dem Verband der marokkanischen Unternehmen (CGEM), Chakib Alj, in Casablanca standen die Neuerungen der Allgemeinen Anweisung für Devisengeschäfte (IGOC-2022) im Mittelpunkt.
Im Rahmen des partizipativen Ansatzes, der das Devisenamt mit der CGEM verbindet, bot dieses Treffen Herrn Boulaknadal die Gelegenheit, den Mitgliedern der regionalen Vertretungen der Konföderation und der Berufsverbände die neuen Bestimmungen des IGOC-2022 zu erläutern, die in Abstimmung mit den verschiedenen nationalen wirtschaftlichen Interessengruppen ausgearbeitet worden waren.
Diese Neuerungen in den Devisenvorschriften für das Jahr 2022 sind um eine Reihe von Maßnahmen zur Flexibilisierung der Devisengeschäfte herum aufgebaut, die darauf abzielen, den wirtschaftlichen Aufschwung nach dem Covid zu begleiten und den nationalen Wirtschaftsbeteiligten Flexibilität und Unterstützung bei der Entwicklung ihrer internationalen Geschäfte zu bieten.
Herr Alj begrüßte die zwischen den beiden Institutionen bestehende Partnerschaft und lobte in seiner Rede die vom Amt im Vorfeld durchgeführten Konsultationen, um operative Lösungen für die verschiedenen Hemmnisse zu finden, auf die die nationalen Wirtschaftsakteure bei ihrer Investitions-, Niederlassungs- und/oder Importpolitik stoßen.
Unter den Beiträgen des CGEM zu dieser vierten Anweisung seit der Liberalisierung der Devisengeschäfte, hob Herr Alj die Erhöhung des zulässigen Höchstbetrags für jede marokkanische Investition im Ausland von 50 auf 200 Millionen Dirham (MDH) und die Erhöhung der Mittel für den elektronischen Handel von 500.000 auf 1 MDH zugunsten junger innovativer Unternehmen hervor.
Er fuhr fort, dass die Abschaffung der von den Wirtschaftsbeteiligten geforderten Rechenschaftsberichte die laufenden Verfahren vereinfachen und den Unternehmen die Möglichkeit geben wird, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, sowie die Einführung eines Betrags von bis zu 200.000 Dirham für die Bezahlung von Dienstleistungsimporten mit internationalen Zahlungskarten für Unternehmen, die nicht über Konten in Devisen oder konvertierbaren Dirhams verfügen.
Laut Herrn Alj stellen diese neuen Maßnahmen ein starkes Unterstützungssignal dar, das mit den Empfehlungen des Neuen Entwicklungsmodells übereinstimmt und die nationalen Unternehmen dazu anregt, sich in neuen Wachstumsmärkten niederzulassen.
Das Amt spiele eine wichtige Rolle für die wirtschaftliche Dynamik Marokkos, indem es die Vorschriften regelmäßig aktualisiere, um den marokkanischen Wirtschaftsakteuren ein Regelwerk an die Hand zu geben, mit dem sie sich den Herausforderungen in Afrika und auf internationaler Ebene stellen könnten.