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Licht auf die Menschenrechtsverletzungen

Die Kommission für Gerechtigkeit und Versöhnung hat ihren Bericht Seiner Majestät des Königs von Marokko übergeben, der seine Veröffentlichung befiehl. D

 

Licht auf die Menschenrechtsverletzungen (Logo fmdh)

iese Kommission wurde Januar 2004 gegründet, um Licht auf die Menschenrechtsverletzungen seit der Unabhängigkeit 1956 bis 1999 zu werfen, mit dem Ziel den Schutz der Menschenrechte in Zukunft zu gewährleisten.

Die Kommission für Gerechtigkeit und Versöhnung hat ihren Bericht Seiner Majestät des Königs von Marokko übergeben, der seine Veröffentlichung befiehl. Diese Kommission wurde Januar 2004 gegründet, um Licht auf die Menschenrechtsverletzungen seit der Unabhängigkeit 1956 bis 1999 zu werfen, mit dem Ziel den Schutz der Menschenrechte in Zukunft zu gewährleisten.

1- Wahrheitsfindung und Festlegung der Verantwortlichkeiten

In der Nationaldebatte über die Frage der Menschenrechte hat der Begriff « vermisst» mehrere Personengruppen umfasst, deren Schicksal offen geblieben ist. Um diese Lage zu klären, hat die IER eine Arbeitsmethode in zwei parallel laufenden Phasen durchgeführt.

Die Ermittlungen vor Ort : insbesondere systematische Gespräche mit den Familien der als « vermisst » gemeldeten Personen, die Zeugenaussagensammlung von ehemaligen „befreiten und „wieder aufgetauchten“ Verschollenen, Untersuchungsbesuche vor Ort und Ermittlungen in den ehemaligen Gewahrsams- und Freiheitsberaubungsorten und die Anhörung von ehemaligen Wärtern, die dort beschäftigt waren.

Die Dokumentenuntersuchung und die Archivüberprüfung : Die IER hat daher alle Dokumente zusammengestellt und analysiert, die auf der nationalen und internationalen Ebene verfügbar sind (Listen, Netzstandorte, Berichte usw.), auf irgendeinen Nachweis über Verschwindensfälle (Listen der marokkanischen NRO, Listen, die durch Amnesty International ausgestellt wurden, Dokumente der Arbeitsgruppe über das erzwungene und ungewollte Verschwinden - GTDFI -...) hinweisen und die Antworten der Sicherheitskräfte, und bei Fällen von Übertretungen im Zusammenhang mit einer bewaffneten Auseinandersetzung, seitens der Armee, sowie die verfügbaren Dokumente des internationalen Ausschusses des Roten Kreuzes (CICR) überprüft.

Nach Ablauf dieser Anhörungsarbeit, der Gegenüberstellung der Quellen und der Überprüfung der Antworten, die seitens der Behörden eingegangen sind, ist die IER zu folgenden Ergebnissen gekommen.

Die IER hat die Grabstätten mit Genauigkeit geortet und die Identität von 85 Personen festgestellt, die während der Freiheitsberaubung in Tazmamart, Agdez, Kal' at Mgouna, Tagounite, Gourrama und in der Nähe des Staudammes Mansour Ad-Dahbi zu Tode gekommen sind.

L’IER hat die Grabstätten geortet und die Identität von 12 Personen, die bei gewaffneten Auseinandersetzungen den Tod gefunden haben, festgestellt, darunter eine Gruppe von 7 Personen, die 1960 und eine weitere von 5 Personen, die 1964 verstorben sind.

Die Nachforschungen der IER haben es ermöglicht zu bestimmen, dass 322 Personen, die von einigen als zur Gruppe der Vermissten angehörend betrachtet wurden, in Wirklichkeit im Jahre 1965, 1981, 1984 und 1990 bei Städteunruhen aufgrund eines verhältniswidrigen Gebrauches der öffentlichen Gewalt während dieser Geschehnisse verstorben sind.

Die IER konnte in bestimmten Fällen sowohl die Identität als auch die Opferbestattungsstätte, feststellen. In einigen fällen gelang es, Opferbestattungsstätte zu orten allerdings ohne die Identität der Opfer feststellen zu können. Von einigen Opfern konnte die Identität festgestellt werden, jedoch nicht die Grabstätte.

Bis auf eine Ausnahme (Casablanca, 1981), konnte die IER feststellen, dass die Opfer nachts in gewöhnlichen Friedhöfen in der Abwesenheit der Familien begraben worden waren, ohne dass die Staatsanwaltschaft es wahrgenommen, bzw. eingegriffen hätte.

Die IER hat außerdem feststellen können, dass zwischen 1956 und 1999 174 Personen während eines willkürlichen Inhaftierung, bzw. Verschwindens in Inhaftierungszentren wie Dar Bricha, Dar Al Baraka, Tafnidilte, Coubiss, Derb Moulay Chérif, usw.) verstorben sind, jedoch konnten ihre Bestattungsstätten nicht gefunden werden. 39 Fälle werden dem ersten Unabhängigkeitsjahr zugeschrieben, teilweise unter der Verantwortung von nicht staatlichen Akteuren. Die 70er Jahre haben die höchste Zahl an Sterbefällen verbucht (109 Fälle), während die folgenden Jahrzehnte einen deutlichen Rückgang verzeichnet haben: 9 Fälle in den 80er Jahren und 2 Fälle in den 90er Jahren.

Im Zusammenhang mit dem Konflikt in den südlichen Provinzen haben die IER-Vermittlungen ermöglicht, das Schicksal von 220 Personen, die als verschollen galten, zu klären. Unter ihnen sind 153 während, bzw. als Folge, der bewaffneten Auseinandersetzungen in den südlichen Provinzen verstorben. Unter ihnen wurden bei 40 die Identität, der Sterbeort und die Grabstätten festgestellt. Bei 88 weiteren, auch wenn die Identität und der Sterbeort festgestellt wurden, sind die Grabstätten noch unbekannt. Zwölf Verstorbene konnten nicht identifiziert werden, während 4 weitere, die verletzt, festgenommen und in ein Krankenhaus eingewiesen wurden, in den Krankenhäusern verstarben und in den örtlichen Friedhöfen beerdigt wurden. Schließlich 67 Personen, die als verschollen galten, wurden am 31. Oktober 1996 über den Internationalen Ausschuss der Roten Kreuz nach Tindouf (Algerien) zurückgebracht.

Schließlich ist die IER zu der Überzeugung gekommen, dass weitere sechsundsechzig Opferfälle, die sie analysiert hat, der Straftatbestand der Liquidierung vorhanden ist. Sie ist der Meinung, dass der Staat gezwungen ist, die auf eigene Faust durchgeführten Ermittlungen fortzusetzen, um diese Schicksale zu klären. Die von der IER durchgeführten Ermittlungen haben es ermöglicht, bei dieser Aufklärung voranzukommen. Es muss noch aus den Zeugenaussagen und den Spuren, die sich in der IER-Archiven befinden mit Hilfe der gesammelten Erfahrung, Nutzen gezogen werden.

Die Wahrheitsfindung wurde unter anderem durch die Fragwürdigkeit einiger mündlichen Zeugenaussagen erschwert. Sofern auf schriftliche Quellen zurückgegriffen wurde, war die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen ebenfalls nicht leicht. Außerdem gab s die Ablehnung ehemals Verantwortlicher zur Wahrheitsfindung beizutragen.

Nach Ablauf ihrer Arbeiten ist die Instanz dennoch der Ansicht, dass zwischen Januar 2004 und November 2005 ein erheblicher Fortschritt im Hinblick auf den Stand der Wahrheitsfindung über die schlimmen Menschenrechtenverletzungen, die Marokko erfahren hat, erzielt worden ist.

2- Die Wiedergutmachung

Die IER hat die erhaltenen Anträge bearbeitet und Entscheidungen über 16.861 einzelne Akten getroffen.

Die Entschädigungen

Die IER hat folgende Entscheidungen getroffen: 9280 Opfer werden eine Entschädigung erhalten, darunter werden 1895 zusätzlich noch weitere Reparationszahlungen beziehen (Wiedereingliederung in den öffentlichen Dienst, Legalisierung administrativer, bzw. beruflicher Situationen usw.). 1499 Opfer haben außerdem zwischen 1999 und 2003 Entschädigungen seitens der vom Schiedsverfahren unabhängigen Instanz aufgrund von Sonderempfehlungen durch die IER wegen weiterer Wiedergutmachungsformen erhalten.

Die IER entspricht somit positiv den Entschädigungsanträgen von 9779 Opfern

Diese Entscheidungen betreffen Opfer folgender Übertretungen: Liquidierung, willkürliche Inhaftierung mit oder ohne Gerichtsverfahren, bzw. ohne oder mit Vollstreckung Tod, Verletzungen und willkürliche Inhaftierung während der Städteunruhen Verbannung Sexuelle Gewalt.

Sechs Kriterien wurden von der IER festgehalten, mit deren Hilfe sie ihre Entscheidungen begründet : die Freiheitsberaubung, die spezifischen Besonderheiten des erzwungenen Verschwindens (die Freiheitsberaubung - komplexe Übertretung, die alle menschlichen Rechte verletzt, darunter das Recht auf Leben- die Bedingungen der Gefangenhaltung, bzw. des Inhaftshaltens, die Folter und alle weiteren unmenschlichen, bzw. grausamen Misshandlungen und deren physische und psychische Folgen, das Abhandenkommen der aussichtsreichen Möglichkeiten, und die Einbußen, die pauschal und gleichmäßig eingeschätzt wurde.

In all ihren Entscheidungen hat die IER die spezifische Betrachtungsweise der Geschlechtszugehörigkeit berücksichtigt, indem auf die besonderen Leiden der weiblichen Opfer von Menschenrechtenverletzungen geachtet wurde.

Die medizinische und psychische Rehabilitierung

Während ihres Mandats hat die IER eine medizinische Aufnahme- und Unterstützungseinheit für die Opfergruppen geschaffen, die ein unverzügliches Eingreifen erfordern. Sie hat außerdem eine Aktenüberprüfung von fast 9.000 Antragstellern durchgeführt, die in ihren Akten Krankheiten vorweisen, die aufgrund einer Übertretung entstanden sind. Die IER berücksichtigt Folgendes in ihren Empfehlungen:

Die Ausdehnung einer zwingenden medizinischen Versorgung auf alle von der IER identifizierten Opfer und deren Empfangsberechtigten, die unmittelbare und persönliche Übernahme von etwa 50 Opfern, die unter ernsthaften und chronischen Nachwirkungen leiden, die Schaffung eines dauerhaften Orientierungsorgans und einer medizinischer Unterstützung der Opfer der Gewalt und Misshandlung.

Die gemeinschaftliche Wiedergutmachung

Aufgrund des Protokolls, in welchem einige Regionen und Gemeinschaften erklären, gemeinschaftlich direkt oder indirekt unter den Folgen der Krisen politischer Gewalt und der Übertretungen, die daraus entstanden sind, gelitten zu haben, hat die IER ihre besondere Aufmerksamkeit auf die gemeinschaftliche Wiedergutmachung gerichtet. Sie hat deshalb:

Seminare in verschiedenen Städten und Regionen (Figuig, Al Hoceïma, Errachidia, Khénifra, Marrakech, usw.) organisiert, bzw. sich daran beteiligt,

Ein Nationalforum etabliert zum Thema Wiedergutmachung. An diesem Nationalforum haben 200 Verbänden und etwa fünfzig nationale und internationale Experten teilgenommen,

Versammlungen mit Akteuren der Zivilgesellschaft und öffentlichen Behörden gehalten.

Die IER befürwortet diesbezüglich die Einführung und die Unterstützung von zahlreichen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Programmen zugunsten von mehreren Regionen und Opfergruppen (insbesondere der Frauen) in mehreren Städten (Casablanca) und Regionen, darunter dem Rif, der Region von Figuig, Tazmamart, Agdez-Zagora, des Mittelatlas, ...

Die IER empfiehlt besonders die anderweitige Verwendung alter illegaler Inhaftierungszentren (Tazmamart, Agdez, Derb Moulay Chérif in Casablanca...). Diesbezüglich werden bereits jetzt Maßnahmen ergriffen. Demnach ist die Kaserne, die in der Nähe von Tazmamart angesiedelt ist, von der Armee evakuiert worden, während die Maßnahme durch die Einwohner des Gebäudes, deren Erdgeschoß als Derb Moulay Scherif - Zentrum benutzt wurde, sich noch in der Ausführung befindet.

3- Die Empfehlungen

Um die Nichtwiederholung der schweren Verletzungen der Menschenrechte zu sichern und das Reformverfahren, in welchem sich das Land befindet, zu stärken, hat die IER eine Reihe von Empfehlungen herausgegeben, die sich insbesondere auf verfassungsmäßige Reformen, auf die Durchführung einer staatlichen Bekämpfungsstrategie gegen die Straffreiheit der ehemals Verantwortlichen und auf die Einhaltung der Empfehlungen beziehen.

I - die Konsolidierung der verfassungsmäßigen Gewährleistung der Menschenrechte

die Konsolidierung der verfassungsmäßigen Gewährleistung der Menschenrechte, insbesondere durch die Zulassung der Vorrangsgrundsätze des internationalen Rechts der Menschenrechte über das innerstaatliche Recht, der Unschuldsannahme und des Rechtes auf einen gerechten Prozesses... Die IER empfiehlt außerdem die Verstärkung des Grundsatzes der Gewaltenteilung und des verfassungsmäßigen Verbotes jeder Einmischung der Exekutivgewalt in die Organisation und die Funktionsfähigkeit der Gerichtshoheit. Sie empfiehlt, im Text der Konstitution den Wortlaut der Freiheiten und der Grundrechte über die Bewegungs-, Ausdrucks-, Demonstrations-, Zusammenschluss-, Streiksfreiheiten... sowie über die Grundsätze wie das Geheimnis der Korrespondenz, die Unantastbarkeit der Wohnstätte und die Beachtung des Privatlebens klar zu formulieren.

Die IER empfiehlt außerdem, die Kontrolle der Gesetztverfassungsmäßigkeit und der unabhängigen Verordnungen zu verstärken, die aus der Exekutive hervorgehen, indem es in der Verfassung das Recht einer der Gerichtsbarkeit unterworfenen Person vorsieht, sich auf eine Ausnahme der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes oder einer unabhängigen Verordnung zu berufen.

Nach dem Beispiel des bereits alten verfassungsmäßigen Verbotes der Einheitspartei empfiehlt die IER letztendlich das Verbot des erzwungenen Verschwindenlassenss, der willkürlichen Freiheitsberaubung, des Genozids und weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Folter und allen entwürdigenden, grausamen, unmenschlichen Misshandlungen oder Leiden und das Verbot aller international verbotenen Diskriminierungsformen sowie jeder Art von Verleitung zum Rassismus, zur Fremdenfeindlichkeit und zur Gewalt.

II - Die Annahme und die Durchführung einer integrierten staatlichen Aufhebung der Straffreiheit

Die IER ist der Meinung, dass die Aufhebung der straffreiheit neben den Rechtsreformen die Ausarbeitung und die Einführung öffentlicher Politiken in den Bereichen der Justiz, der Sicherheit und der Aufrechterhaltung der Ordnung, der Erziehung und der Fortbildung sowie eine aktive Implizierung der gesamten Gesellschaft notwendig macht. Diese Strategie muss als Grundlage das internationale Recht von Menschenrechten haben, indem sie die Angleichung der Strafgesetzgebung mit den internationalen Verpflichtungen des Landes durchführt und zwar:

Indem die Beschreibungen, die Einstufungen und die wesentlichen Bestandteile der Verbrechen des erzwungenen Verschwindens, der Folter und des willkürlichen Festhaltens in das innerstaatliche Recht integriert werden.

Indem die Festlegung der Verantwortung und der Sanktionen wieder aufgenommen wird, wie es in den internationalen Dokumenten festgelegt ist.

Indem jedes Mitglied des Zivilpersonals, bzw. des Militärs, das mit der Gesetzesanwendung beauftragt wird, verpflichtet wird, über jede Information über das vermutete Verbrechen zu berichten, unabhängig davon wer der Befehlshaber sein mag.

In dem der Rechtschutz von Opfern und die Rechtsmittel deutlich verstärkt werden.

III - Empfehlungen der IER

Die IER ist der Ansicht, dass die Konsolidierung des Rechtsstaats außerdem Reformen in den Sicherheitsbereichen, der Justiz, der Gesetzgebung und der Strafverfolgung erfordert. Demnach empfiehlt sie insbesondere:

a.) Das Beherrschen der Sicherheitsapparate,

insbesondere die Bereitstellung, die Aufklärung und die Veröffentlichung der vorgeschriebenen Texte bezüglich der Befugnisse, der Organisation, der Entscheidungsabläufe, der Einsatzmethoden und der Aufsichts- und Bewertungssysteme ausnahmslos aller Sicherheits- und Auskunftseinrichtungen sowie der Verwaltungsbehörden, die mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung beauftragt werden, bzw. befugt sind, auf die öffentlichen Behörde zurückzugreifen.

b.) Die Verstärkung der Unabhängigkeit der Justiz,

die außer den Empfehlungen verfassungsmäßiger Art über ein Grundrechtgesetz der Verfassung des Obersten Rates für den Berufstand der Richter und Staatsanwälte (CSM) in Revision geht. Die IER empfiehlt in dieser Hinsicht, die Übergabe des Vorsitzes des CSM per Vollmacht an den ersten Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofes, und die Möglichkeit der Veränderung der Zusammensetzung des Gerichts auf weitere Bereiche als nur den Berufstand der Richter und Staatsanwälte.

c.) Die Ausarbeitung der Gesetzgebung und der Strafpolitik,

die die Verstärkung der Rechts- und Verfahrenssicherung gegen die Verletzungen der Menschenrechte erfordert, die Durchführung der Empfehlungen des staatlichen Kolloquiums über die Strafpolitik, das in Meknès im Jahre 2004 abgehalten wurde, eine den internationalen Normen übereinstimmende Beschreibung der Gewalten gegen Frauen, die Durchführung der Empfehlungen des Konsultativrates für Menschenrechte über die Strafanstalten (Erweiterung des Vorrechts des Richters über die Anwendung von Strafen, Rückgriff auf alternative Strafen,...)

IV- Ablauf des Weiterverfolgens

Nach Ablauf ihres Mandats ist die IER der Ansicht, dass die folgenden Fragen Gegenstand von Verfahren und Beobachtungen sein müssen:

Die Ausführung der Entscheidungen zur Entschädigung und das Weiterverfolgen der Durchführung weiterer Entschädigungsbedingungen, darunter die medizinische und psychische Rehabilitation der Opfer, die Programme für die gemeinschaftliche Wiedergutmachung,

Die Ausführung der Empfehlungen für die Wahrheitsfindung der nicht geklärten Fälle,

Die Anwendung der Reformempfehlungen, die von der IER abgefasst wurden

Die Aufbewahrung der IER-Archive und der öffentlichen Archive

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