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Tariq Ramadan vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen

Tariq Ramadan wurde von einem Genfer Gericht vom Vorwurf der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung freigesprochen, wie lokale Nachrichtenagenturen berichteten. Das Gericht entschied, dass es keine Beweise gegen Ramadan gab. Außerdem erhält er vom Staat Genf eine Entschädigung in Höhe von ca. 154.000 Euro.

 

Beweise für die Darstellung der Klägerin, wie etwa Sperma- oder Blutspuren, Verletzungen oder Videoaufnahmen des Hotels, konnten nicht vorgelegt werden. Das Gericht wies zusätzlich darauf hin, dass die Klägerin kurz nach dem behaupteten Vorfall zwei Psychiater aufgesucht hatte, deren Aufzeichnungen die Kernpunkte der Anklage in keiner Weise bestätigen konnten. Zudem sandte die Klägerin nach jener Nacht Nachrichten an Tarik Ramadan, die den Eindruck von Liebesnachrichten erweckten und keinerlei Vorwürfe enthielten.

Die Genfer Staatsanwaltschaft warf Ramadan vor, das Opfer in der gleichen Nacht dreimal vergewaltigt und sexuell genötigt zu haben. Er hatte drei Jahre Haft gefordert, die Hälfte davon ohne Straferlass.

Der Anwalt der Klägerin, Robert Assaël, kündigte gegenüber Reportern an, dass er bzw. die Klägerin in Berufung gehen. Die 57-jährige, die zum Schutz ihrer Identität das Pseudonym "Brigitte" wählte, behauptete, Ramadan habe sie am 28. Oktober 2008 in einem Genfer Hotelzimmer, in dem er sich aufhielt, brutalen sexuellen Handlungen, Schlägen und Beleidigungen ausgesetzt. Sie forderte die Erstattung der Anwaltskosten und eine Entschädigung von ca. 51.000 Euro.