Optimierung des marokkanischen Familiengesetzbuches
Die Vorschläge zur Überarbeitung des marokkanischen Familiengesetzbuchs (Al-Moudawana), die dem Obersten Rat der Religionsgelehrten vorgelegt wurden, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Zehn akzeptierte Vorschläge:
- Heirat ohne Anwesenheit von zwei Zeugen für im Ausland lebende Marokkaner:
Es soll ermöglicht werden, Eheschließungsverträge ohne die Anwesenheit von zwei muslimischen Zeugen abzuschließen, falls dies unmöglich ist, um die Dokumentation von Eheschließungen für im Ausland lebende Marokkaner zu erleichtern. - Übertragung der gesetzlichen Vormundschaft auf die betreuende Mutter:
Dies erleichtert Frauen das Leben und gibt der betreuenden Mutter das gesetzliche Recht, die Interessen ihrer Kinder im Falle der Abwesenheit oder Unfähigkeit des Vaters zu schützen. - Anerkennung der Hausarbeit der Ehefrau als finanzielle Beitragsleistung:
Die Hausarbeit der Ehefrau wird als finanzieller Beitrag zu den gemeinsamen Gütern anerkannt, um ihre finanziellen Rechte im Falle einer Scheidung zu gewährleisten. - Verpflichtung zur Zahlung des Unterhalts ab Abschluss des Ehevertrags:
Der Ehemann ist verpflichtet, seiner Ehefrau ab der Unterzeichnung des Ehevertrags Unterhalt zu gewähren, auch vor der Vollziehung der Ehe. - Ausschluss der ehelichen Wohnung aus dem Nachlass:
Nach dem Tod des Ehemannes bleibt die eheliche Wohnung im Besitz der Ehefrau, um ihr Recht auf Wohnsitz zu sichern und sie vor der Gefahr der Vertreibung aus ihrem Zuhause zu schützen. - Schulden der Ehepartner als gemeinsame Verpflichtung:
Schulden, die während der Ehe aufgenommen wurden, gelten als gemeinsame Verpflichtungen, um die finanzielle Solidarität zwischen den Ehepartnern zu stärken. - Erhalt des Sorgerechts der geschiedenen Mutter nach Wiederverheiratung:
Die geschiedene Mutter soll das Sorgerecht für ihre Kinder auch nach einer Wiederverheiratung behalten, um das Kindeswohl zu wahren - ein zentraler Änderungswunsch der gesellschaftlichen Kräfte des Landes. - Ausweitung der Anerkennungsfälle von Eheschließungen:
Dies dient dazu, rechtliche Situationen zu regulieren und Rechte zu schützen, sofern eine nachträgliche Dokumentation erfolgt. - Vereinfachung der Scheidungsverfahren:
Die Verfahren für Scheidung und Trennung sollen beschleunigt und vereinfacht werden, um Wartezeiten zu verkürzen und die Rechte beider Parteien zu gewährleisten. - Anpassung des gesetzlichen Ehealters:
Festlegung eines Mindestalters für die Ehe unter Berücksichtigung der Reife und der gesetzlichen Verantwortlichkeiten beider Parteien.
Darüber hinaus lassen sich die abgelehnten Vorschläge in drei Punkten zusammenfassen:
- Ablehnung des Vorschlags, genetische Analysen zur Feststellung der Abstammung zu verwenden:
Die Abstammung ist ausschließlich auf den Rahmen einer legitimen Ehe beschränkt. - Ablehnung der Abschaffung der Regel der Agnation (تعصيب) bei der Erbaufteilung:
Diese Regel steht im Einklang mit den zwingenden Bestimmungen der Scharia. - Ablehnung der Weitergabe von Erbschaften zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen:
Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den klaren religiösen Texten zum Thema Erbrecht.
Schlussfolgerung
Der Oberste Rat der Religionsgelehrten hat die Mehrheit der Vorschläge gebilligt, die darauf abzielen, die Rechte von Frauen und Kindern zu schützen, während gleichzeitig die grundlegenden Prinzipien der Scharia in sensiblen Bereichen wie Abstammung und Erbrecht gewahrt bleiben.
Es ist bekannt, dass das Familiengesetzbuch im Laufe der Jahre einige Mängel aufwies, die behoben werden müssten, wie es Seine Majestät der König in seiner Ansprache vom 30. Juli 2022 betonte.
In seiner Thronfestansprache an die Nation empfahl der König, die durch die praktische Anwendung offengelegten Schwächen und negativen Aspekte zu überwinden und gegebenenfalls bestimmte Bestimmungen zu überarbeiten, die von ihrem ursprünglichen Zweck abgewichen sind.
Er übertrug dem Regierungschef die Leitung der Vorbereitung dieser wichtigen Reform in kollektiver und kooperativer Weise. Dabei sollten das Justizministerium, der Oberste Rat der Justiz und die Präsidentschaft des Ministeriums für öffentliche Anklage einbezogen werden, da die rechtlichen und gerichtlichen Dimensionen dieser Frage von zentraler Bedeutung sind.