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Marokkanisches Kennzeichenformat für das Ausland

Die marokkanische Agentur für Straßenverkehrssicherheit (NARSA) hat kürzlich eine Mitteilung zu den Kennzeichen marokkanischer Fahrzeuge im Ausland veröffentlicht. Entgegen anderslautender Gerüchte handelt es sich dabei nicht um ein neues Gesetz, sondern lediglich um eine Erinnerung an eine bereits bestehende Ministerialverordnung von 2010.

 

Die Klarstellung der NARSA wurde notwendig, weil es vermehrt zu Problemen für marokkanische Autofahrer im Ausland kam, insbesondere in Spanien und Italien. Viele erhielten Bußgelder, weil ihre Kennzeichen nicht den internationalen Vorschriften entsprachen.

Kernpunkte sind 1) Fahrzeuge, die im Ausland unterwegs sind, müssen neben den arabischen Zeichen auch entsprechende lateinische Großbuchstaben im zweiten Teil der Zulassungsnummer aufweisen, Und 2) zwingend das Länderkürzel "MA" für Marokko tragen.

Diese Vorschriften basieren auf internationalen Abkommen, wie dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968, das die Identifizierung von Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr regelt.

Um Bürgern die Einhaltung der Regeln zu erleichtern, hat die NARSA die Verfahren angepasst: Reisende können ihr Kennzeichen flexibel eine Woche vor der Abreise bis eine Woche nach der Rückkehr umtauschen. Für Fahrzeuge, die im internationalen Transport eingesetzt werden, ist eine permanente Zulassung im internationalen Format möglich, sofern der Einsatz nachgewiesen wird.