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Marokko bekräftigt Bereitschaft zur Rückführung Minderjähriger

Marokko hat seine Bereitschaft zur Rückführung unbegleiteter minderjähriger Migranten erneut bekräftigt und zugleich jede politische Instrumentalisierung dieses sensiblen humanitären Themas zurückgewiesen.

 

Unbegleitete Minderjährige Migranten. Foto mit Hilfe von ChatGPT erstelltEine hochrangige diplomatische Quelle erklärte gegenüber der staatlichen Nachrichtenagentur MAP, das Königreich sei bereit, bei der Identifizierung und Rückführung der betroffenen Minderjährigen eng mit Spanien und den europäischen Partnern zusammenzuarbeiten.

Die diplomatische Quelle wies zugleich Behauptungen zurück, die insbesondere im politischen Diskurs in Spanien immer wieder erhoben würden. Die Darstellung, Marokko behindere Rückführungen oder verweigere die Zusammenarbeit, sei unzutreffend.

Das Königreich habe seine internationalen Verpflichtungen stets erfüllt. Die eigentlichen Hindernisse lägen nach marokkanischer Auffassung nicht auf Seiten Rabats, sondern in den administrativen und gerichtlichen Verfahren der Aufnahmestaaten. Diese erschwerten oder verzögerten die praktische Umsetzung von Rückführungen. Marokko lehne es deshalb ab, zum Gegenstand innenpolitischer oder parteipolitischer Auseinandersetzungen in Europa zu werden.

Appell an gemeinsame Verantwortung

Die diplomatische Quelle rief die europäischen Partner dazu auf, bestehende rechtliche und administrative Hürden innerhalb ihrer eigenen Systeme zu überprüfen und abzubauen. Nur so könnten Rückführungen wirksam umgesetzt werden. Wörtlich erklärte sie, wenn die Partner eine Rückkehr der Minderjährigen tatsächlich fördern wollten, müssten sie zunächst die Hindernisse überwinden, die ihre eigenen gesetzlichen Regelungen sowie ihre Verwaltungs- und Justizsysteme dieser Aufgabe entgegenstellten. Marokko setze stattdessen auf einen pragmatischen Ansatz, der auf gemeinsamer Verantwortung und gegenseitigem Respekt beruhe.

Die Rückführung unbegleiteter minderjähriger Migranten gehört seit Jahren zu den schwierigsten Themen der Zusammenarbeit zwischen Marokko und mehreren europäischen Staaten, insbesondere Spanien. Dabei geht es sowohl um den Schutz der betroffenen Kinder als auch um die Einhaltung nationaler und internationaler Rechtsvorschriften.

Nach europäischem Recht muss vor jeder Rückführung unter anderem festgestellt werden, ob die Identität des Minderjährigen zweifelsfrei geklärt ist, ob Angehörige oder geeignete Betreuungseinrichtungen im Herkunftsland vorhanden sind und ob eine Rückkehr dem Kindeswohl entspricht. Diese Prüfungen erfolgen durch Verwaltungs- und Justizbehörden der jeweiligen Aufnahmestaaten und können den Prozess erheblich verlängern.

Vor diesem Hintergrund wirbt Marokko für eine enge Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern. Nach Auffassung Rabats können Rückführungen unbegleiteter Minderjähriger nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn Herkunfts- und Aufnahmeländer ihre jeweiligen Zuständigkeiten gemeinsam wahrnehmen und bestehende rechtliche sowie administrative Hindernisse im gegenseitigen Einvernehmen überwinden.