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König Mohammed VI

König Mohammed VI wurde am Mittwoch, den 21. August 1963 in Rabat geboren. Als er vier Jahre alt war, schickte ihn sein verstorbener Vater Seine Majestät Hassan II. in die Koranschule im Königspalast.

Seine Majestät König Mohammed VI (Foto: barlamane.com)

Am 28. Juni 1973 schloss der damalige Kronprinz die Volksschule erfolgreich ab und führte seine Schulzeit an der königlichen höheren Schule fort, wo er 1981 das Abitur ablegte. Danach absolvierte er seine Studien an der Universität Mohammed V. in Rabat. 

Die Person des Königs ist unverletzlich und heilig

König Mohammed VI wurde am Mittwoch, den 21. August 1963 in Rabat geboren. Als er vier Jahre alt war, schickte ihn sein verstorbener Vater Seine Majestät Hassan II. in die Koranschule im Königspalast. Am 28. Juni 1973 schloss der damalige Kronprinz die Volksschule erfolgreich ab und führte seine Schulzeit an der königlichen höheren Schule fort, wo er 1981 das Abitur ablegte. Danach absolvierte er seine Studien an der Universität Mohammed V. in Rabat.

1985 legte er dort sein Staatsexamen der Rechtswissenschaften an der Fakultät für Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ab. Das Thema seiner Diplomarbeit lautete : " Die Arabisch-Afrikanische Union und die Strategie des Königreichs Marokko bei internationalen Beziehungen".

1987 erhielt er das erste Hochschulzertifikat (C.E.S.) in Politikwissenschaften mit Auszeichnung.

Im Juli 1988 bestand er seine Abschlussprüfungen zur Promotion in Staatsrecht mit Auszeichnung. Damit er seine Ausbildung vervollständigen und praktische Erfahrungen sammeln konnte, wurde er von seinem Vater im November 1988 zur Absolvierung eines mehrmonatigen Praktikums direkt beim damaligen Vorsitzenden der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Jacques Delors, nach Brüssel geschickt.

Am 29. Oktober 1993 erhielt er an der Universität von Nizza-Sophia Antipolis den Doktortitel für Rechtswissenschaften mit dem Prädikat " summa cum laude ". Das Thema seiner juristischen Doktorarbeit hiess: "Kooperation EWG-Maghreb".

Seit seiner Kindheit wurde er als Prinz von seinem Vater mit zahlreichen, oft schwierigen Aufgaben auf nationaler, arabischer, islamischer, afrikanischer und internationaler Ebene bei befreundeten Staatschefs betraut. Dadurch konnte er an mehreren internationalen und regionalen Konferenzen teilnehmen.

Seine erste offizielle Mission im Ausland erfüllte er am 6. April 1974, als er Seinen Vater S.M. Hassan II. beim Gottesdienst in der Kathedrale " Notre Dame de Paris " zum Gedenken an den verstorbenen französischen Präsidenten Georges Pompidou vertrat.

Am 22. Dezember 1979 wurde der damalige Kronprinz zum Ehrenpräsidenten der Sozio-kulturellen Vereinigung der Mittelmeerregion ernannt.

Vom 23. bis 30. Juli 1980 unternahm er eine Reise in verschiedene afrikanische Länder und traf die Präsidenten vom Senegal Leopold Sedar Senghor, Ahmed Sekou Toure von Guinea, Felix Houphouet Boigny von der Elfenbeinküste, Ahmadou Ahidjo von Kamerun und Shehu Shagari von Nigeria. Er übergab ihnen persönliche Botschaften Seines Vaters.

Am 18. März 1982 wurde er von Seiner Majestät Hassan II. zum Vorsitzenden des Organisationsausschusses der 9. Mittelmeerspiele von Casablanca ernannt.

Am 10. März 1983 leitete er die marokkanische Delegation beim 7. Gipfel der Blockfreien Staaten in Neu-Dehli und hielt eine wichtige Rede, in der er die Stellung Marokkos hinsichtlich diverser arabischer, afrikanischer und internationaler Fragen erläuterte.

Am 21. September 1983 leitete er die marokkanische Delegation bei dem Gipfeltreffen der Organisation für Afrikanische Einheit über die Sahara-Frage in Addis Abeba. Am 3. Oktober desselben Jahres leitete er die marokkkanische Delegation bei der 10. Französisch-Afrikanischen Konferenz in Vittel.

Am 11. April 1985 wurde er von Seinem Vater zum Koordinator der Büros und Abteilungen des großen Generalstabs der Königlichen Streitkräfte ernannt, einer Aufgabe, die er zusammen mit verschiedenen ihm anvertrauten Verantwortungen und Missionen brillant erfüllte.

Mohammed VI. bestieg als Amir al Muminin (Oberhaupt der Gläubigen) den Thron am 23. Juli 1999, wenige Stunden nach dem Tod seines Vaters. Kurz nach seiner Inthronisation äußerte er in einer Fernsehansprache, gegen die Missstände seines Landes, wie etwa Armut und Korruption, vorgehen zu wollen. Außerdem wolle er die Wirtschaft sowie die Menschenrechte in Marokko stärken.

Als Verfechter einer moderaten Modernisierung sorgte er für die Einführung der Al Mudawana (das neue Familienrecht, das 2004 in Kraft getreten ist und insbesondere Frauen mehr Rechte zusichert).

Das Königtum

Das Königreich Marokko ist eine der ältesten Monarchien der Welt. Es wurde vor zwölf Jahrhunderten gegründet und ist der Garant für die Einheit des Staates und den Frieden der Bürger. Marokko bleibt seinen traditionellen Grundlagen sehr verbunden, öffnet sich jedoch zugleich stark der Moderne. Der König von Marokko verkörpert sowohl die geistliche als auch die zeitliche Autorität.

Der König, Amir Al Mouminine (Oberhaupt der Gläubigen), ist der Höchste Vertreter der Nation, Symbol ihrer Einheit. Er ist der Garant für die Beständigkeit und die Kontinuität des Staates. Als Hüter des Islams garantiert er die Achtung der Verfassung. Er ist der Schutzherr der Rechte und Freiheiten der Bürger, der Gesellschaftsgruppen und der Gemeinschaften.

Der König garantiert die Unabhängigkeit der Nation und die territoriale Integrität des Königreiches innerhalb seiner rechtmäßigen Grenzen (Art. 19).

Die Krone Marokkos und ihre konstitutionellen Rechte sind weitreichend und werden vom Vater auf den Sohn übertragen. Unter Berücksichtigung des Vorranges der Geburt werden sie in direkter Linie auf die männlichen Nachkommen Seiner Majestät König Mohammed VI. übertragen, es sei denn der König bestimmt zu seinen Lebzeiten einen anderen als seinen erstgeborenen Sohn zu seinem Nachfolger. Wenn es keine männlichen Nachkommen in direkter Linie gibt, wird die Thronnachfolge unter denselben Bedingungen auf die nächste männliche Seitenlinie übertragen (Art. 20).

Der König ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr minderjährig. Während der Minderjährigkeit des Königs übt ein Regentschaftsrat die Staatsgewalt und die konstitutionellen Rechte der Krone aus. Davon ausgenommen sind die Rechte, die sich auf die Verfassungsänderung beziehen.

Der Regentschaftsrat wirkt als beratendes Organ des Königs bis zu dessen vollendetem zwanzigsten Lebensjahr.

Der Regentschaftsrat steht unter dem Vorsitz des Ersten Präsidenten des Obersten Gerichtshofes. Die weiteren Mitglieder des Rates sind der Präsident des Repräsentantenhauses, der Präsident der Ratskammer, der Präsident des Regionalrates der Oulema (Gelehrte der Theologie) von Rabat und Salé und zehn Persönlichkeiten, die vom König intuitu personae ernannt werden.

Die Tätigkeit des Regentschaftsrates wird durch ein Grundgesetz geregelt (Art. 21).

Der König verfügt über eine Zivilliste (Art. 22).

Die Person des Königs ist unverletzlich und heilig (Art. 23).

Der König ernennt den Premierminister.

Auf Vorschlag des Premierministers ernennt er die weiteren Regierungsmitglieder. Er kann sie aus ihrem Amt entlassen.

Der König entlässt die Regierung entweder auf seine Initiative oder aufgrund eines Regierungsrücktrittes (Art. 24).

Der König führt den Vorsitz im Ministerrat (Art. 25).

Dem König obliegt die Kundmachung des Gesetzes innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe des endgültig angenommenen Gesetzes an die Regierung (Art. 26).

Der König kann die beiden Kammern des Parlaments oder nur eine Kammer mit Dahir (königlicher Erlass) gemäß Artikel 71 und 73, Titel V, auflösen (Art. 27).

Der König kann Botschaften an die Nation und an das Parlament richten. Die Botschaften werden den beiden Kammern vorgetragen und können nicht Gegenstand einer Debatte sein (Art. 28).

Der König übt mit Dahir seine Staatsgewalten aus, die ihm ausdrücklich von der Verfassung übertragen wurden.

Die Dahirs werden vom Premierminister gegengezeichnet. Davon ausgenommen sind die Artikel 21 (Absatz 2), 24 (Absätze 1, 3 und 4), 35, 69, 71, 79, 84, 91 und 105. (Art. 29).

Der König ist der Oberbefehlshaber der Königlichen Streitkräfte. Er ernennt die Zivil- und Militärbeamten und kann dieses Recht übertragen (Art. 30).

Der König beglaubigt die bei den ausländischen Mächten und bei den internationalen Organisationen tätigen Botschafter und Gesandten. Die Botschafter oder Vertreter der internationalen Organisationen werden bei ihm vereidigt.

Er unterzeichnet und ratifiziert die Verträge. Verträge, welche den Staatshaushalt betreffen, können jedoch erst nach vorheriger Genehmigung durch das Gesetz ratifiziert werden.

Die Verträge, die die Bestimmungen der Verfassung in Frage stellen, werden gemäß der für die Verfassungsänderung vorgesehenen Verfahren genehmigt (Art. 31).

Der König führt den Vorsitz über den Obersten Rat der Richter und Staatsanwälte, den Obersten Rat für Bildungswesen und den Obersten Rat für nationale Förderung und Planung (Art. 32).

Der König ernennt die Richter und Staatsanwälte gemäß Artikel 84 (Art. 33).

Der König übt das Begnadigungsrecht aus (Art. 34).

Wenn die nationale territoriale Integrität oder die Tätigkeit der Verfassungsorgane bedroht sind, kann der König, nachdem er den Rat des Präsidenten des Repräsentantenhauses und des Präsidenten der Ratskammer sowie des Präsidenten des Verfassungsrates eingeholt hat und eine Botschaft an die Nation gerichtet hat, mit Dahir den Ausnahmezustand ausrufen.

Er ist somit ermächtigt, ungeachtet aller gegenteiliger Bestimmungen, notwendige Maßnahmen zur Verteidigung der territorialen Integrität, zur Wiederaufnahme der Tätigkeit der Verfassungsorgane und der Führung der Staatsgeschäfte zu treffen.

Der Ausnahmezustand hat nicht die Auflösung des Parlaments zur Folge.

Die Aufhebung des Ausnahmezustandes erfolgt in der gleichen Art wie seine Ausrufung (Art. 35).

S.M. König Mohammed VI

S.M. König Mohammed VI wurde am Mittwoch, den 21. August 1963 (1. Rabiaa II 1383 des Hedschra) in Rabat geboren. Als er vier Jahre alt war, schickte ihn sein verstorbener Vater Seine Majestät Hassan II. in die Koranschule im Königspalast. Am 28. Juni 1973 schloss der damalige Kronprinz die Volksschule erfolgreich ab und führte seine Schulzeit an der königlichen höheren Schule fort, wo er 1981 das Abitur ablegte. Danach absolvierte er sein Studium an der Universität Mohammed V. in Rabat.

1985 legte er dort sein Staatsexamen der Rechtswissenschaften an der Fakultät für Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ab. Das Thema seiner Diplomarbeit lautete: " Die Arabisch-Afrikanische Union und die Strategie des Königreichs Marokko bei internationalen Beziehungen ".

1987 erhielt er das erste Hochschulzertifikat (C.E.S.) in Politikwissenschaften mit Auszeichnung.

Im Juli 1988 bestand er seine Abschlussprüfungen zur Promotion in Staatsrecht mit Auszeichnung. Damit er seine Ausbildung vervollständigen und praktische Erfahrungen sammeln konnte, wurde er von seinem Vater im November 1988 zur Absolvierung eines mehrmonatigen Praktikums direkt beim damaligen Vorsitzenden der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Jacques Delors, nach Brüssel geschickt.

Am 29. Oktober 1993 erhielt er an der Universität von Nizza-Sophia Antipolis den Doktortitel für Rechtswissenschaften mit dem Prädikat "summa cum laude ". Das Thema seiner juristischen Doktorarbeit lautete: "Kooperation EWG-Maghreb".

Seit seiner Kindheit wurde er als Prinz von seinem Vater mit zahlreichen, oft schwierigen Aufgaben auf nationaler, arabischer, islamischer, afrikanischer und internationaler Ebene bei befreundeten Staatschefs betraut. Dadurch konnte er an mehreren internationalen und regionalen Konferenzen teilnehmen.

Seine erste offizielle Mission im Ausland erfüllte er am 6. April 1974, als er seinen Vater S.M. Hassan II. beim Gottesdienst in der Kathedrale "Notre Dame de Paris" zum Gedenken an den verstorbenen französischen Präsidenten Georges Pompidou vertrat.

Am 22. Dezember 1979 wurde der damalige Kronprinz zum Ehrenpräsidenten der Soziokulturellen Vereinigung der Mittelmeerregion ernannt.

Vom 23. bis 30. Juli 1980 unternahm er eine Reise in verschiedene afrikanische Länder und traf die Präsidenten von Senegal Leopold Sedar Senghor, Ahmed Sekou Toure von Guinea, Felix Houphouet Boigny von der Elfenbeinküste, Ahmadou Ahidjo von Kamerun und Shehu Shagari von Nigeria. Er übergab ihnen persönliche Botschaften seines Vaters.

Am 18. März 1982 wurde er von Seiner Majestät Hassan II. zum Vorsitzenden des Organisationsausschusses der 9. Mittelmeerspiele von Casablanca ernannt.

Am 10. März 1983 leitete er die marokkanische Delegation beim 7. Gipfel der Blockfreien Staaten in Neu-Dehli und hielt eine wichtige Rede, in der er die Stellung Marokkos hinsichtlich diverser arabischer, afrikanischer und internationaler Fragen erläuterte.

Am 21. September 1983 leitete er die marokkanische Delegation beim Gipfeltreffen der Organisation für Afrikanische Einheit über die Sahara-Frage in Addis Abeba. Am 3. Oktober desselben Jahres leitete er die marokkanische Delegation bei der 10. Französisch-Afrikanischen Konferenz in Vittel.

Am 11. April 1985 wurde er von Seinem Vater zum Koordinator der Büros und Abteilungen des großen Generalstabs der Königlichen Streitkräfte ernannt, einer Aufgabe, die er zusammen mit verschiedenen ihm anvertrauten Verantwortungen und Missionen brillant erfüllte.

Am 12. Juli 1994 wurde er zum Divisionsgeneral befördert.
Am 27. Juli 1999 verstarb S.M. Hassan II.
30. Juli 1999 : Thronbesteigung durch S.M. Mohammed VI.