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Brüssel sieht keine Unregelmäßigkeiten bei marokkanischen Tomatenexporten

Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass keine Steuerhinterziehungspraktiken den aus Marokko in den Binnenmarkt exportierten Tomaten angelastet werden können. Dies erklärte Christophe Hansen, EU-Kommissar für Landwirtschaft, in seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage der spanischen Europaabgeordneten Carmen Crespo (Partido Popular, PP).

Tomaten für den Export

Die ehemalige andalusische Regionalministerin hatte sich an die Brüsseler Exekutive gewandt, um zu erfahren, ob eine Untersuchung über eine vermeintliche „Verheimlichung von Zöllen“ durch das Königreich Marokko in Erwägung gezogen werde. Ihrer Ansicht nach überschreite Rabat die zollfrei importierbaren Mengen, während die Untätigkeit der spanischen Behörden eine für die Wettbewerbsfähigkeit der iberischen Erzeuger nachteilige Situation fortbestehen lasse.

Die Partido Popular beziffert die seit 2019 durch die Überschreitung der zollfreien Tomatenkontingente entstandenen Einnahmeverluste auf über 71,7 Millionen Euro. Carmen Crespo betont, dass diese Situation die spanischen Landwirte unter Druck setze, da sie sich einer verstärkten Konkurrenz durch künstlich gesenkte Verkaufspreise ausgesetzt sähen.

In seiner Antwort räumt Herr Hansen ein, dass seit 2019 die in die EU importierten Mengen marokkanischer Tomaten die im Assoziierungsabkommen zwischen Brüssel und Rabat festgelegten Kontingente übersteigen. Er stellt jedoch klar, dass eine solche Überschreitung rechtmäßig bleibt, sofern die entsprechenden Zölle ordnungsgemäß entrichtet werden.

Zwischen 2019 und 2024 haben die europäischen Zollbehörden demnach rund 81 Millionen Euro an Zolleinnahmen für die Einfuhr frischer Tomaten aus Marokko erzielt. Folglich sieht Brüssel keinerlei Unregelmäßigkeiten, die als Steuerhinterziehung gewertet werden könnten.