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Abkommen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität

Die marokkanische Staatsanwaltschaft und die belgische Bundesanwaltschaft haben am Dienstag in Rabat ein „Memorandum of Understanding (MoU)“ unterzeichnet, um die justizielle Zusammenarbeit in mehreren Bereichen, insbesondere im Kampf gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, zu stärken.

 

El Hassan Daki und Ann Fransan, Foto: barlamane.comDas Abkommen legt den Grundstein für die Entwicklung technischer Programme, um den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken zwischen den beiden Institutionen zu fördern, mit dem Ziel, die internationale Zusammenarbeit zu festigen und die Effizienz der Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft beider Länder zu verbessern.

Während des Treffens erörterten beide Seiten Möglichkeiten zur Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit auf justizieller und technischer Ebene im Kampf gegen alle Formen der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität. Dabei wurde auch der Austausch von Erfahrungen und Fachwissen in Bereichen, die die Arbeit der Staatsanwaltschaft betreffen, hervorgehoben, durch die Organisation von Seminaren, wissenschaftlichen Konferenzen sowie den Austausch von Informationen und Besuchen.

Das Treffen bot zudem die Gelegenheit, die bedeutende Entwicklung des Justizsystems in Marokko zu beleuchten und die besondere marokkanische Erfahrung in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz und insbesondere der Staatsanwaltschaft hervorzuheben.

Beide Seiten präsentierten relevante Informationen zu den Zuständigkeitsbereichen der Staatsanwaltschaft und deren verschiedenen Projekten, um die justizielle Effizienz zu steigern und Fragen von gemeinsamem Interesse zu erörtern. In einer Erklärung an die Presse betonte El Hassan Daki, Generalstaatsanwalt des Königs am Kassationsgericht und Präsident der marokkanischen Staatsanwaltschaft, dass die Unterzeichnung eine solide Grundlage für die weitere bilaterale Zusammenarbeit bildet. Das MoU werde die Stärkung weiterer Mechanismen unterstützen, insbesondere im Hinblick auf bilaterale Abkommen mit Belgien und Bestimmungen der Strafprozessordnung zur internationalen Zusammenarbeit. Er wies darauf hin, dass diese Partnerschaft die Entwicklung in verschiedenen Bereichen wie Gesetzgebung und Ausbildung sowie die Kooperation im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität fördern werde. Frau Ann Fransan, belgische Bundesstaatsanwältin, hob hervor, dass dieses MoU im Rahmen der internationalen justiziellen Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern von großer Bedeutung sei, insbesondere im Hinblick auf den Kampf gegen organisierte Kriminalität und Drogenhandel.

Marokko und Belgien, die bereits erfolgreich im Bereich der Terrorismusbekämpfung zusammenarbeiten, werden durch dieses Memorandum auch im Kampf gegen organisierte Kriminalität engere Kontakte entwickeln, fügte sie hinzu.